Umgang mit Unterrichtsstörungen


Das Erziehungskonzept der FvS soll allen Schülern und Lehrern einen störungsfreien Unterricht ermöglichen. Gleichzeitig soll jedem Schüler und jeder Schülerin ermöglicht werden, nach einer Störung wieder am Unterricht teilzunehmen.

So gehen wir mit Unterrichtsstörungen um

Jeder kann einmal unruhig sein, sich im Ton vergreifen oder einen schlechten Tag haben. Daher ist jeder Tag und jede Unterrichtsstunde zuerst einmal ein Neustart auf Stufe 0.

Sollen sich jedoch Unterrichtsstörungen mehrmals zeigen oder sollten gar schwerwiegende Verstöße passieren, so wandert der Schüler oder die Schülerin auf Stufe 1 und muss den Unterricht verlassen.

Mehrere Störungen an einem Tag haben Stufe 2 zur Folge und die Schülerin oder der Schüler müssen nach Hause gehen und es gibt eine Maßnahme in Rücksprache mit der Schulleitung.

Sollte sich hierdurch keine Besserung zeigen (zweimal Stufe 2 in drei Monaten), erfolgt Stufe 3 und weitere Maßnahmen wie Erziehungsmaßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen sowie Gespräche mit der Schulleitung.

Diese Maßnahme wurde von der Schulkonferenz durch Schulleitung, Lehrerkollegium, Schülervertretung und Elternvertretung abgestimmt.